AGB – Training, Kurse und Seminare

Allgemeines

  • Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen umfassenden, bzw. dem Alter entsprechenden, Impfschutz verfügen und die haftpflichtversichert sind. Der Impfausweis und die Versicherungspolice sind vor Beginn des Trainings vorzulegen.
  • Eine Erfolgsgarantie des Trainings kann nicht gegeben werden, da der Erfolg des Trainings maßgeblich vom Hundehalter selbst abhängig ist.
  • Kranke Hunde und läufige Hündinnen haben- außer nach Absprache – in diesen Fällen weder ein Ersatzanspruch auf versäumte Stunden, noch ein Anspruch auf Minderung der Gebühr.
  • Die Teilnehmer haben sich an die Anweisungen der Trainer zu halten. Insbesondere das Ableinen und das Zusammenführen von Hunden darf nur auf Anweisung der Trainer erfolgen. Die Hunde sind grundsätzlich so zu führen, dass Trainer, Kursteilnehmer und deren Hunde, sowie dritte Personen nicht gefährdet werden.
  • Wir behalten uns vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Wir behalten uns vor, in dringenden Fällen, Unterrichtsstunden abzusagen. Selbstverständlich wird dieser Unterricht nachgeholt.

Zahlungsbedingungen / Stornierungen

  • Die Unterrichtsgebühr bei Trainingsstunden ist sofort nach Erhalt der Unterrichtseinheit in bar gegen Quittung fällig.
  • Die Unterrichtsgebühr bei Seminaren/Kursen ist bei Buchung in bar gegen Quittung oder per Überweisung mindestens eine Woche VOR der ersten Seminar-/Kursstunde zu entrichten.
  • Wir behalten uns vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesem Fall anteilig zurück erstattet.
  • Bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Trainingseinheit durch den Teilnehmer werden keine Gebühren erstattet.
  • Eine Absage oder Verschiebung einer vereinbarten Trainingsstunde muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen.
  • Sollte Ihr Tier kurzfristig vor Beginn des Trainings/des Kurses erkranken, bitten wir lediglich um Mitteilung. Es werden keine Kosten erhoben.

Haftungsausschluss

  • Es wird keine Haftung für Schäden und Verletzungen übernommen, soweit dieses nicht auf fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Trainer zurückzuführen ist.
  • Für sämtliche Schäden, die von teilnehmenden Hunden verursacht werden, haftet der jeweilige Halter entsprechend §833 BGB. Dies gilt auch vor, während und nach dem Training.
  • Das Betreten des Trainingsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wir unterliegen nicht der Streupflicht.

Schlussbestimmungen

  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
  • Gerichtsstand ist Lübeck.

19.07.2022